Mindestkriterien für alle Vertriebspartner

In der Auswahl unserer Vertriebspartner lassen wir uns von folgender Fragestellung leiten: Welche Vertriebspartner stellen für Sompex und seine Marken ein sinnvolles Invest in die Zukunft dar gemessen am Professionalisierungsgrad und der Performance in verschiedenen Bereichen?

Die Einhaltung folgender Mindestkriterien ist dabei für Sompex essenziell:

  1. Das Geschäftsmodell des Vertriebspartners ist auf qualitativ hochwertige Produkte ausgerichtet. Der Vertriebspartner präsentiert die Produkte von Sompex und seiner Marken entsprechend dem Zielimage der Marke, d.h. er gewährleistet ein hochwertiges Markenumfeld. Der Umfang und die Qualität der Präsentation der Produkte darf nicht hinter der Präsentation anderer Marken zurückbleiben.
  2. Der Vertriebspartner und sein Verkaufspersonal müssen im Bereich Lighting/Accessoires hinreichend qualifiziert und geschult sein, um seine Kunden fachgerecht und kompetent beraten zu können.

    Sompex bietet seinem Vertriebspartner hierzu qualifizierte Schulungen an, die der Vertriebspartner proaktiv in Anspruch nehmen kann. Diese erfolgen durch den jeweiligen Außendienst oder die Fachabteilung bei Sompex entweder vor Ort oder auch über Videokonferenzen.

    Zusätzlich können auch Schulungen in unserem Showroom in Anspruch genommen werden. In Zukunft werden dem Vertriebspartner zudem Erklärvideos zur Verfügung gestellt. Dies gilt insbesondere für Neuheiten.
  3. Der Vertriebspartner muss über ein repräsentatives, stationäres Ladenlokal und/oder über einen repräsentativen Onlineshop verfügen, der dem anspruchsvollen Design der jeweiligen Produktlinien und dem qualitativen Image der Produkte bzw. Marken der Sompex gerecht wird. Das Ladenlokal muss über eine angemessene Schaufensterfläche oder eine andere angemessene Präsentationsfläche verfügen, in der die Waren hochwertig präsentiert werden.                     
  4. Der Vertriebspartner hat sicherzustellen, dass er stets ein repräsentatives Sortiment an Produkten von Sompex und seiner Marken vorrätig hält. Um durch die jeweilige Saison hinweg flexibel auf Kundennachfragen reagieren zu können, muss der Vertriebspartner über ausreichend Lagerware oder eine EDI-Anbindung an die Systeme der Sompex (kostenpflichtig) verfügen.
  5. Der Vertriebspartner wird Produktreklamationen und Gewährleistungsfälle dem Kunden gegenüber stets freundlich und serviceorientiert abwickeln.   
  6. Im Fall der Rücknahme von Produkten wird der Vertriebspartner durch ausgiebige Überprüfung der betroffenen Produkte sicherstellen, dass keine beschädigten oder sonst mangelhaften Produkte erneut in den Verkehr gelangen. Ware, die mit Gebrauchsspuren versehen ist, kann wieder verkauft werden, sofern Sie als "B"-Ware gekennzeichnet wird und der Vertrieb solcher Produkte nicht das Kerngeschäft des Vertriebspartners darstellt.
  7. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, irreführende Angaben ebenso wie reißerische und/oder marktschreierische Aussagen in Werbematerialien oder im Verkauf zu unterlassen. Der Vertriebspartner verpflichtet sich auch in seiner gesamten Kommunikation und Außendarstellung (inkl. Domains, Bezeichnungen, Logos etc.) darauf zu achten, dass nichts auf unzureichende Beratung oder fehlende Qualität hindeutet (z.B. durch Benutzung von Begriffen wie "Reste-Rampe" oder "Wühltisch").
  8. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, ausreichend Marketingaktivitäten zu planen. Dies kann in Form von Schaufensterdekorationen, Seiten in einem Verkaufskatalog oder Flyer etc. oder im Falle des Onlinehandels auch über Teaser, Landingpages, Magazine, Newsletter oder Social-Media-Kampagnen mit entsprechenden Verlinkungen stattfinden (definierte Sompex-Hashtags).
  9. Der Vertriebspartner darf keine mit den geschützten Kennzeichen von Sompex verwechselbaren Kennzeichen verwenden und/oder Kennzeichen verwenden, die dazu geeignet sind, die geschützten Kennzeichen von Sompex sowie die Vertragsprodukte herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Der Vertriebspartner darf auch keine Produkte Dritter bewerben und/oder anbieten, die mit derartigen Kennzeichen gekennzeichnet sind und/oder die in ihrer Gestaltung in andere Schutzrechte von Sompex (insbesondere: Urheber- und Designrechte) eingreifen.
  10. Der Vertriebspartner muss sicherstellen, dass Marken, insbesondere die Lizenzmarken, in einer gewissen Breite und Markenkompetenz gezeigt werden. Sompex stellt entsprechendes POS-Material zur Verfügung.
  11. Besteht ein Onlineshop oder wird ein solcher neu eröffnet, so gelten zusätzlich die Kriterien für Onlinehändler.

Zusatzkriterien Vertriebspartner – Onlinehandel

Für den Onlinehandel mit unseren Produkten gelten zusätzlich nachstehende Mindestkriterien:

  1. Der Vertriebspartner muss eine schnelle Lieferung bestellter Waren sicherstellen können (i.d.R. innerhalb von zwei bis drei Werktagen).
  2. Rückfragen von Endkunden zur Bestellung, Lieferung und sonstigen Vertragsabwicklung (Widerrufsrecht, Reklamationen etc.) müssen unverzüglich (d.h. in der Regel innerhalb von maximal 3 Stunden zu üblichen Geschäftszeiten, spätestens aber am folgenden Werktag) beantwortet werden.
  3. Der Vertriebspartner stellt sicher, dass ihm der Webshop als Betreiber zugeordnet wird. Der Domainname, unter dem der Webshop/die Webseite vorgehalten wird, darf nicht die Markenbezeichnungen der Sompex enthalten. Dies gilt gleichermaßen für sog. „Landing Pages“, die zu Zwecken der Online-Werbung, Suchmaschinenoptimierung etc. vom Vertriebspartner genutzt werden. Der vom Vertriebspartner genutzte Domainname ist so auszuwählen, dass nicht die Gefahr einer Herabwürdigung bzw. Minderung des Premium-Images der Produkte besteht.
  4. Zusätzlich müssen die vom Vertriebspartner genutzten Webseiten als Mindeststandard eine übersichtliche Navigationsstruktur, eine Suchfunktion, eine kundenfreundliche „Hilfe“-Funktion (mit Angaben insb. zu persönlichen Beratungsmöglichkeiten, Informationen zur Retournierung von defekten Produkten, Versandbedingungen und Zahlungsmodalitäten), eine gängige Art der Bestellabwicklung (insb. Ansicht „Warenkorb“ mit Prüfungs- und Änderungsmöglichkeit) sowie eine SSL-Verschlüsselung oder sonstige Absicherung zur Bestellabwicklung enthalten.
  5. Der Webshop entspricht sowohl im Hinblick auf seine visuelle Wahrnehmung als auch im Hinblick auf seine technische Ausgestaltung einem zeitgemäßen Standard. Dies bedingt insbesondere eine ansprechende und professionelle grafische Gestaltung als auch eine hinreichend übersichtliche Darstellung der Seiteninhalte bspw. durch ein gut sichtbares Webshop-Menü. Im Rahmen des Webshop-Menüs wird der Vertriebspartner den Endverbrauchern eine Kategorisierung seines Angebots nach Marken, Verwendungsbereich etc. und Preisspannen anbieten.
  6. Für die Marken aus dem Hause Sompex muss der Vertriebspartner einen entsprechenden Markenauftritt pro Marke erstellen, nachdem er die Genehmigung des Markeninhabers oder Lizenznehmers erhalten hat. Der Markenauftritt muss den  Vorgaben des Markeninhabers entsprechen sowie eine entsprechende Produktausstattung in Tiefe und Breite aufweisen.
  7. Der Vertriebspartner muss über ein überwiegend positives Bewertungsprofil verfügen. Die Kundenzufriedenheit kann dabei entweder durch unabhängige Bewertungsportale (Trusted Shops, Trustami, u.a.) oder durch Google-Rezensionen zu tatsächlichen Transaktionen nachgewiesen werden.
  8. Dem Vertriebspartner ist es nicht gestattet, Produkte der Sompex inkl. seiner Lizenzpartner neben dem eigenen Onlineshop auch über sog. Drittplattformen (wie z.B. Amazon, Ebay, Kaufland, Otto im In- und Ausland und ähnliche) zu vertreiben.

Zusätzlich sind folgende Kriterien für Sompex von Bedeutung:

  1. Der Vertriebspartner hat eine leichte Erreichbarkeit für Kunden bei Fragen zu Produkten, Beratungswünschen u.a. sicherzustellen und für eine zügige Beantwortung zu sorgen. Dies kann über Telefon, Chat oder WhatsApp geschehen. Außerhalb der regulären Geschäftszeiten ist sicherzustellen, dass die anfragenden Endkunden eine Sprachmitteilung und/oder eine E-Mail mit Supportanfrage oder Rückrufbitte hinterlassen können. Entsprechende Anfragen beantwortet der Vertriebspartner schnellstmöglich, spätestens bis zum Ende des darauffolgenden Werktages.
  2. Der Vertriebspartner hat seinen Kunden mehrere sichere Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei anzubieten wie z.B. PayPal, Amazon Pay, Kreditkartenzahlung, Kauf auf Rechnung und ähnliche.
  3. Der Vertriebspartner sollte im  Servicebereich seines Webshops folgende Bestandteile integrieren: FAQ,  Informationen zur Erhältlichkeit von Ersatzteilen.
  4. Der Vertriebspartner verpflichtet sich zudem, für seinen Webshop einen Server mit einer ausreichenden Speicherkapazität, Breitbandanbindung sowie angemessener Reaktionszeit vorzuhalten.
  5. Der Vertriebspartner stellt sicher, dass die entsprechenden Webseiten für die Verwendung von Standard-Bildschirmauflösungen und Browser optimiert ist. Daneben muss der Webshop in einer für die Darstellung auf Smartphones optimierten Auflösung (responsives Design) abrufbar sein.